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Arbeitnehmersparzulage

 


Mehr Arbeitnehmersparzulage für vermögenswirksame Leistungen 

Seit dem 01. April werden teilweise das Sparen von vermögenswirksamen Leistungen (VL) staatlich stärker gefördert. Vermögenswirksame Leistungen werden vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer angelegt. Möglichkeiten gibt es vor allem durch Bausparen und Beteiligungssparen, beispielsweise Anlagen in Investmentfonds oder im Unternehmen des Arbeitgebers sowie in fremden Unternehmen über Aktien, Genussscheine, GmbH-Geschäftsanteile und Genossenschaftsanteile, um nur einige zu nennen. 

Die Arbeitnehmersparzulage ist jedoch abhängig vom zu versteuernden Einkommen und von der Anlageform. 

Einkommensgrenzen jährlich: ab 2009

                        Bausparen                Beteiligungssparen

Ledige              17.900 Euro             20.000 Euro (bis 2008 17.900)

Verheiratete    35.800 Euro             40.000 Euro (bis 2008 35.800) 

Der Staat erhöhte seine Arbeitnehmersparzulage auf die vermögenswirksamen Leistungen im Beteiligungssparen - juristisch ausgedrückt „förderfähige Kapitalbeteiligungen an Produktivkapital“ - rückwirkend zum 01.01.2009 von 18 Prozent auf 20 Prozent. 

Arbeitnehmersparzulage jährlich: ab 2009  

Bausparen                    43 Euro (9 % von 470 Euro VL)

Beteiligungssparen      80 Euro (20 % von 400 Euro VL) 

Hinweis: Spart der Arbeitnehmer sowohl Vermögen für Bausparen und Beteiligungssparen über die VL an, kann er die staatliche Sparzulage zweimal in Anspruch nehmen. Der Antrag muss bis spätestens im übernächsten Jahr nach Ablauf des Sparjahres beim Finanzamt gestellt werden.

 

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Dieser Beitrag wurde am Freitag, 12. Juni 2009 um 22:31 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Allgemein abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen.

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