Der Geldblog im Internet

neues Erbrecht

 

Tags:

Die Reform des fast 100 Jahre währenden Erbrechts war zwar notwendig, wurde aber mehrfach verschoben. Nun verabschiedete der Bundestag am 2. Juli 2009 die Erbrechtsreform. Die finanziellen Auswirkungen im Einzelfall sind enorm.

Folgende Punkte wurden neu geregelt:

  • Pflichtteilsentziehung

    Die gesetzlich zugelassenen Verfehlungsgründe zur Pflichtteilsentziehung wurden überarbeitet. Es sollen damit auch Verfehlungen gegenüber dem Erblasser nahestehende Personen begründet werden können.

     

  • Stundung

    Besteht das Erbe aus einem einzigen Vermögensgegenstand, z.B. einem Eigenheim, wird die Stundungsmöglichkeit der Auszahlung des Pflichtteils für den Pflichtteilschuldner bei unbilliger Härte auf zusätzliche Erben erweitert. Sie sollen nicht gezwungen werden, dafür das ererbte Unternehmen oder Haus verkaufen zu müssen.

     

  • Schenkung

    Der Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen galt bisher, wenn die Schenkung innerhalb von 10 Jahren vor dem Tod erfolgte. Neu ist die gleitenden Ausschlussfrist für diesen Anspruch: Für jedes zurückliegende Jahr der Schenkung wird der Ergänzungsanspruch um ein Zehntel geringer.

     

  • Pflegeleistungen

    Neu für den gesetzlichen Erben ist die Anerkennung von Pflegeleistungen neben einer Berufstätigigkeit. Pflegt beispielsweise die letzten Jahre die Tochter den Erblasser, der Sohn kümmert sich jedoch nicht, kann sie eine Ausgleichszahlung verlangen. Erst der verbleibende Betrag geht in die Erbmasse ein. Für den Nachweis ist eine schriftliche Dokumentation sinnvoll.

     

  • Verjährung

    Darüber hinaus wurde dem Änderungsbedarf im Verjährungsrecht Rechnung getragen. Familien- und erbrechtliche Ansprüche verjähren neu grundsätzlich nach 3 Jahren. Bisher galten 30 Jahre.

 

Related posts:

  1. Altersvorsorge
Dieser Beitrag wurde am Freitag, 03. Juli 2009 um 21:43 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Allgemein abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen.

« Beschwerden über Versicherungen – Vermögen erhalten und schützen »

 

SiteMap  |  Impressum  |  Alle Angaben vorbehaltlich und ohne Gewähr | Tip: CBM Airbrusch | pieperly.com

Artikel: neues Erbrecht