Die Riesterrente
Der Begriff “Riester-Rente” geht auf Herrn Walter Riester zurück, einst Minister für Arbeit und Soziales in der Regierung um Gerhard Schröder. Ihm verdanken wir die Rentenreform im Jahre 2001, was den Namensbezug erklärt.
Kerngedanke der Riesterrente ist, die notwendige private Altersvorsorge von Arbeitnehmern durch den Staat zu fördern. Dies kann zum Einen durch steuerliche Vorteile, zum Anderen durch staatliche Zuschüsse zum Vorsorgesparen geschehen.
Riesterrente kann sowohl durch einen betrieblichen Altersorgevertrag als auch einen privaten abgeschlossen werden. Staatliche Förderungen für die Riesterrente gibt es vorallem bei den privaten zertifizierten Verträgen für gesetzlich pflichtversicherte Arbeitnehmer und Beamte.
Der staatliche Zuschuss besteht in einer Grund- und Kinderzulage. Für Arbeitnehmer mit hohem Steuersatz kann jedoch die Angabe der Aufwendungen als Sonderausgabe in der Steuererklärung günstiger sein. Diese sogenannte Günstigerprüfung nimmt das Finanzamt selbständig vor.
Für die volle Zulage muss ein Mindesteigenbetrag eingezahlt sein. Der Mindesteigenbetrag beträgt 4 % der Einnahmen des letzten Kalenderjahres abzüglich der Grund- und Kinderzulage. In der Regel sind die Einnahmen das Bruttogehalt laut Lohnsteuerkarte.
Im Rentenalter erhalten Sie aus dem Riestervertrag eine monatliche Rente. Eine einmalige Auszahlung der Gesamtsumme ist nicht möglich. In der Auszahlphase wird die Rente versteuert.
Um junge Leute zum Riestersparen zu bewegen, gibt es einen Berufseinsteigerbonus. Jeder, der einen Riestervertrag abschließt und im Abschlussjahr noch nicht 25 Jahre alt wird, bekommt einmalig einen Zulagenbonus von 200 Euro.
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