Die Rüruprente
Namensgeber der “Rüruprente” ist Herr Bert Rürup, Ökonom und Professor für Volkswirtschaftslehre an der TU Darmstadt. Inhalt ist eine Form von staatlich unterstützer Altersvorsorge, die nicht umlagefinanziert sondern kapitalgedeckt ist. Sie beinhaltet kein Kapitalwahlrecht, kann also nicht in einem Betrag ausgezahlt werden. Der Vorteil der Rüruprente ist vor Allem, daß das angesparte Kapital vor ALG II sicher ist, also bei dessen Berechnung keine Beachtung findet. Ausserdem können Beiträge (zur Zeit noch teilweise) zur Rüruprente als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden (zur Zeit 68%)
Die Rüruprente kann in einer herkömmlichen Rentenversicherung, als fondsgebundene Rentenversicherung, britische Versicherung oder auch als Fonssparplan angespart werden. Zusätzlich kann die Rente mit einer Hinterbliebenenversicherung oder auch Berufsunfähigkeitsversicherung kombiniert werden, die dann ebenfalls steuerlich gefördert sind.
Rürup-Verträge werden gut von Selbständigen als Vorsorgemaßnahme angenommen. Jedoch kann grundsätzlich jeder einen Vertrag abschließen. Die Voraussetzungen auf den Punkt gebracht:
Ab 2010 werden auch die Verträge für die Rürup Rente zertifiziert. ( Bisher nur bei Riester-Verträgen) Das heißt zum Schutz der Verbraucher wird geprüft, ob der Vertrag die gesetzlich festgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt. Zur Zeit geschieht es erst spät, nämlich bei Geltendmachung in der Steuererklärung.
Vorteilhaft ist die Rürup -Rentenversicherung mindestens für rentennahe Jahrgänge wie erst kürzlich in einer Studie herausgestellt wurde.
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